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Gemäß § 48 b Abs.1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Freistellungs- bescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
Das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen
Daher freuen wir uns darauf, mit Ihnen über ihre Bedürfnisse zu sprechen und gemeinsam die passende Lösung zu entwickeln.